English The right to (ownerless) property is not an interminable one. And even if immediate acquisition has been made by a third party according to the provisions for acquisition in good faith (Section 932 et. seq.of the German Civil Code), forfeiture takes place through the process of time. Taking Nazi-looted artwork and ""degenerate art"" by way of example, Andreas Bergmann traces the complicated nexus of this procedure.
German Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Es kann sich mannigfach verfl|chtigen, f|r den urspr|nglichen Eigent|mer verloren gehen. Wenn es nicht schon vorher zum Erwerb eines Dritten vom Nichtberechtigten gekommen ist (§§ 932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Dem nicht besitzenden Eigent|mer rinnt sein Eigentum durch die Finger. Die Zeit kann akquisitiv wirken. Der Zerfall geschieht r|ckstandslos, wenn ein Dritter durch Ersitzung eigenes Eigentum geriert. Aber auch wo es nicht zur Ersitzung kommt, erodiert das Eigentum. Denn die Zeit wirkt extinktiv. Der Herausgabeanspruch aus dem Eigentum verjährt. Andreas Bergmann sp|rt diesen, teils äusserst komplizierten Zusammenhängen am Beispiel von NS-Raubkunst und sogenannter ""Entarteter Kunst"" nach.