Thomas Darnstädt knöpft sich in diesem Buch die Richter in Deutschland vor. Aber eigentlich nicht allein die Richter, sondern das Rechtssystem, das es ermöglicht, dass Richter systematisch Fehlurteile fällen und Justizirrtümer begehen. Er illustriert an einigen der spektakulärsten Justizirrtümern (zum Teil muss man sagen „mutmaßlich“, da die Urteile immer noch rechtskräftig sind), wie Richter zu ihren Fehlern kommen. Und es ist eine bizarre Mischung von individuellen Fehlleistungen und institutionellen Fehlkonstruktionen, die dazu führt, dass man als Angeklagter vor einem deutschen Gericht kaum eine Chance hat. 1. Die Richter überlassen die Wahrheitsfindung zu sehr externen Experten – den Spezialisten des LKA, Psychologen, Chemikern usw. Da in die Ausbildung der Richter Kenntnisse über Ermittler-Arbeit, Psychologie, Soziologie, Logik, Wissenschaftsphilosophie fehlen, schwimmen die Richter und überlassen das Feld den Externen. Ihre Hauptaufgabe besteht dann laut Darnstädt darin, ein Urteilsbegründung zu schreiben, die den Anforderungen des BGH genügt. 2. Der BGH kann bei Revisionen auch nur das tun – die Begründung prüfen, die den Gesetzen der Logik folgen muss. Irrtümer der Richter in der Beweis-Deutung, Fehler der Zeugen-Vernehmung usw., wird es in einer Revision nicht geben. 3. Wiederaufnahmen des Verfahrens sind nur bei neuen Beweisen möglich. Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Prozessen vor Landesgerichten bleibt ohne Folgen. 4. Selbst bei Prozessen zu schlimmsten Verbrechen, gibt es kein Wort-Protokoll, von Ton- oder Videoaufzeichnungen ganz zu schweigen. Was vom Prozess übrigbleibt, sind die Notizen der Richter. 5. Die Erfolgslogik der Polizei, nämlich eine hohe Aufklärungsrate, steht dem Interesse der Wahrheitsfindung mitunter im Weg. Da werden Aussagen von Verhören (die ebenfalls nicht audiovisuell aufgezeichnet werden) verdreht, Geständnisse von Minderbemittelten herausgepresst, entlastende Beweisstücke verschwinden usw. Ein Freispruch wird aus Sicht der Polizei als Niederlage wahrgenommen. Dieser Sichtweise schließen sich Richter allzu oft an. 6. Richter genießen das sogenannte Richterspruchprivileg: Nur wenn grob das Recht gebeugt wird, können Richter belangt werden. Grobe Fahrlässigkeit bei der Beurteilung eines Falls, bleibt unberührt. (Darnstädt fordert hier analoge Regelungen zu Fehlern von Ärzten und Piloten.) 7. Zu oft werden aus Zeitgründen Deals geschlossen: Ein Angeklagter gesteht, und bekommt dann eine geringere Strafe. Die Lösung wäre, mehr Personal in die Justiz zu geben, denn diese ist im Vergleich zur Polizei völlig unterbesetzt. Die Beispiele, die Darnstädt berichtet, sind erschreckend. Vor allem jene, bei denen die Richter angesichts der Grausamkeit der den Angeklagten vorgeworfenen Taten die professionelle Distanz verlieren – bei Mord, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. In den Münsterländer Prozessen etwa wurden mehrere Personen für viele Jahre hinter Gitter gebracht, nur weil der Richter nicht die Chuzpe besaß, den immer abstruseren Vorwürfen und den „Experten“ von Zartbitter professionellen Zweifel entgegenzusetzen. Wenn sich im Justizsystem nicht einiges ändert bleibt es dabei – auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand
Liest sich größtenteils wie ein Buch der BILD-Zeitung nur für Akademiker. Bis auf die Forderung von Bild- und Tonaufnahmen der Vernehmungen durch die Polizei wenig Neues. Wer Gerichtsentscheidungen für fehlerfrei hält, ist naiv. Gleichzeitig halten sich die Juristen in meinem Freundeskreis nicht für allwissend, sondern spiegeln die Unsicherheit bezüglich Entscheidungen schon in ihrem abwägenden Kommunikationsstil wider. Der Autor dagegen weiß nicht, was er will. Bestes Beispiel sind die von ihm kritisierten Gutachten: Teilweise ist deren Inhalt tatsächlich sehr fragwürdig. Stattdessen sollen laut ihm Richter mehr eigenständige Entscheidungen treffen. Genau jene Richter, denen er zuvor mangelhaftes Urteilsvermögen vorwirft, sollen nun gleichzeitig Experten für Psychologie, IT, DNA Analysen, Brände und viele weitere Bereiche sein? Na herzlichen Glückwunsch!