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Recognizing Wrongs

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Two preeminent legal scholars explain what tort law is all about and why it matters, and describe their own view of tort's philosophical basis: civil recourse theory.

Tort law is badly misunderstood. In the popular imagination, it is "Robin Hood" law. Law professors, meanwhile, mostly dismiss it as an archaic, inefficient way to compensate victims and incentivize safety precautions. In Recognizing Wrongs, John Goldberg and Benjamin Zipursky explain the distinctive and important role that tort law plays in our legal system: it defines injurious wrongs and provides victims with the power to respond to those wrongs civilly.

Tort law rests on a basic and powerful ideal: a person who has been mistreated by another in a manner that the law forbids is entitled to an avenue of civil recourse against the wrongdoer. Through tort law, government fulfills its political obligation to provide this law of wrongs and redress. In Recognizing Wrongs, Goldberg and Zipursky systematically explain how their "civil recourse" conception makes sense of tort doctrine and captures the ways in which the law of torts contributes to the maintenance of a just polity.

Recognizing Wrongs aims to unseat both the leading philosophical theory of tort law--corrective justice theory--and the approaches favored by the law-and-economics movement. It also sheds new light on central figures of American jurisprudence, including former Supreme Court Justices Oliver Wendell Holmes, Jr., and Benjamin Cardozo. In the process, it addresses hotly contested contemporary issues in the law of damages, defamation, malpractice, mass torts, and products liability.

392 pages, Hardcover

Published February 4, 2020

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John C.P. Goldberg

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John C. P. Goldberg is Carter Professor of General Jurisprudence and Deputy Dean at Harvard Law School.

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March 23, 2026
Recognizing Wrongs (Goldberg & Zipursky): Die Rechtsgelehrten John C. P. Goldberg und Benjamin C. Zipursky präsentieren eine grundlegende Neubewertung des Deliktsrechts (tort law) auf Basis ihrer Theorie des „civil recourse“(zivilrechtlicher Rückgriff). Sie kritisieren die weit verbreitete Wahrnehmung, das Deliktsrecht sei lediglich ein effizienzorientiertes Instrument zur Schadensregulierung. Stattdessen argumentieren sie, dass eine Person, die rechtwidrig verletzt oder geschädigt wurde, einen moralischen und rechtlichen Anspruch auf Wiedergutmachung gegenüber dem Verursacher besitzt.
Das Deliktsrecht erfüllt damit eine zentrale politische Funktion: Es bietet Opfern ein Forum, um auf erlittenes Unrecht zu reagieren, und trägt zur Aufrechterhaltung eines gerechten Gemeinwesens bei. Goldberg und Zipursky zeigen, wie ihre Theorie diese Dimension des Rechts systematisch verankert.
Darüber hinaus diskutiert das Buch aktuelle Themen wie Produkthaftung, Diffamierung und Behandlungsfehler aus einer fundiert philosophischen Perspektive, die ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte miteinander verknüpft.
Georg Wilhelm Friedrich Hegel würde bei Goldberg und Zipursky vermutlich zustimmend nicken – um dann sofort auszuholen und das Ganze in sein gewaltiges System der Philosophie des Rechts einzuordnen. Für Hegel ist Recht niemals nur ein technisches Instrument zur Schadensregulierung (wie es die ökonomische Analyse des Rechts nahelegt), sondern Ausdruck des „Daseins der Freiheit“.
Nachfolgend sein hypothetischer „Senf“:
1. Die Verletzung als „Nichtigkeit“
Hegel würde den Fokus auf das „Unrecht“ (wrong) voll unterstützen. In seiner Rechtsphilosophie ist ein Delikt nicht bloß ein physischer Schaden, sondern die Verletzung des Rechts selbst.
Hegels Kommentar: „Das Unrecht ist eine bloße Negation. Wer Eigentum oder Körper eines anderen verletzt, setzt nur einen hohlen Schein von Recht. Die Aufgabe des Rechts ist die ‚Negation der Negation‘. Die Wiedergutmachung ist daher kein bloßes Pflaster für die Wunde, sondern die feierliche Wiederherstellung der Gültigkeit des Rechts.“
2. Das Opfer als Subjekt, nicht als Leistungsempfänger
Goldberg und Zipursky betonen den moralischen und rechtlichen Anspruch des Opfers – genau das entspricht Hegels Begriff der Person.
Hegels Kommentar: „Im Deliktsrecht geht es darum, dass die Person als Person anerkannt wird. Wer mich schädigt, behandelt mich wie eine Sache. Der zivilrechtliche Rückgriff ist der Moment, in dem ich meine Subjektivität zurückfordere. Ich bin kein Bittsteller der Versicherung, sondern ein Träger von Rechten, der den Schädiger zur Anerkennung meiner Freiheit zwingt.“
3. Das Forum des Rechts und der ‚Objektive Geist‘
Die Autoren sehen das Deliktsrecht als Forum für ein gerechtes Gemeinwesen. Für Hegel ist das Recht Teil der Sittlichkeit.
Hegels Kommentar: „Das Gericht ist nicht nur eine Werkstatt für Reparaturen. Es ist die Erscheinung der Vernunft im Staat. Dass der Staat dem Opfer ein Forum bietet, zeigt: Recht ist keine private Rache, sondern objektive Macht. Erst im Prozess wird aus der privaten Verletzung eine öffentliche Angelegenheit, in der sich das allgemeine Recht bewährt.“
4. Kritik an der ‚Effizienzorientierung‘
Hier wäre Hegel besonders scharfzüngig. Die Idee, Recht nach ökonomischer Effizienz zu beurteilen (Law and Economics), ist für ihn ein Rückfall in den reinen Verstand, der das Wesen der Sache nicht erfasst.
Hegels Kommentar: „Wer Recht nur nach Schadensregulierung und Kosten-Nutzen-Rechnung beurteilt, hat den Geist des Rechts verloren. Das ist ‚äußerliches Recht‘. Wahres Recht ehrt die Freiheit. Unrecht wird nicht durch Geld bezahlt, sondern durch die Anerkennung der verletzten Norm gesühnt.“
Hegels Fazit
Er würde Goldberg und Zipursky loben, weil sie das Deliktsrecht aus der reinen Versachlichung herausholen. Zugleich würde er betonen, dass der ‚civil recourse‘ nur funktioniert, weil wir in einem modernen Staat leben, in dem das individuelle Leid des Opfers bereits mit der allgemeinen Vernunft des Gesetzes versöhnt ist.
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