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Schwarze Wurzeln: Afro-deutsche Familiengeschichten von 1884 bis 1950

Katharina Onguntoye beleuchtet die Lebenssituation von Afrikaner*innen und Afro-Deutschen in Deutschland von 1884 bis 1950. Bisher war der Blick auf Schwarze Menschen in Deutschland bestimmt von der Sicht der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Gefragt wurde danach, wie Schwarze Menschen in dieser Gesellschaft wahrgenommen bzw. ausgegrenzt werden und dabei wurden ihre Geschichte und ihr Leben lediglich als exotisches Beiwerk oder marginale Einzelfälle dargestellt.

"Schwarze Wurzeln" stellt dem erstmals einen Überblick über die Situation der Afrikaner*innen und Afro-Deutschen für die gesamte Periode der neueren deutschen Geschichte bis nach dem Zweiten Weltkrieg entgege. Der Schwerpunkt liegt auf den Lebenswirklichkeiten und der Perspektive der schwarzen Menschen in Deutschland.

319 pages, Perfect Paperback

First published February 4, 1996

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Katharina Oguntoye

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November 7, 2021
In Schwarze Wurzeln beleuchtet Katharina Oguntoye die Lebenssituation von Afrikaner*innen und Afro-Deutschen in Deutschland von 1884 bis 1950. Diese wegweisende historische Forschungsarbeit diente zahlreichen nachfolgenden wissenschaftlichen Untersuchungen als wichtiger Quellennachweis. Bisher war der Blick auf Schwarze Menschen in Deutschland bestimmt von der Sicht der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Gefragt wurde danach, wie Schwarze Menschen in dieser Gesellschaft wahrgenommen bzw. ausgegrenzt werden und dabei wurden ihre Geschichte und ihr Leben lediglich als exotisches Beiwerk oder marginale Einzelfälle dargestellt.

Die Historikerin Katharina Oguntoye stellt dem erstmals einen Überblick über die Situation der Afrikaner*innen und Afro-Deutschen für die gesamte Periode der neueren deutschen Geschichte bis nach dem Zweiten Weltkrieg entgegen, dessen Schwerpunktinteresse den Lebenswirklichkeiten und der Perspektive der Schwarzen Menschen in Deutschland gilt.

Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick der Geschichte Schwarzer Menschen in Deutschland von 1884 bis 1950. Dieser Überblick soll einer eklektischen Betrachtungsweise entgegengesetzt werden, mit der diese Geschichte(n) bisher gesehen wurde(n), nämlich las die Aneinanderreihung von Einzelfällen und “exotischen” Anekdoten.

Aufgrund der teils lückenhaften Quellenlage wurden zwei historische Methoden angewendet: die herkömmliche Auswahl von Archivmaterialien und die neuere der Oral Historie, sprich mündliche Überlieferungen, meist von Betroffenen.

Als 1884/85 im Anschluss an die Berliner Westafrikakonferenz die deutsche Regierung unter Bismarck offizielle Kolonien in Afrika errichtete, war dem eine mehr als hundertjährige Präsenz deutscher Forschungsreisender, Unternehmer und Missionare auf dem afrikanischen Kontinent vorausgegangen.

Zwischen 1884 und 1918 war für den rechtlichen Status der Afrikaner*innen aus den deutschen Kolonien und ihre Familien das deutsche Kolonialrecht die Grundlage (Schutzgebietsgesetz = SchGG). Im SchGG wurde die in den Kolonien lebende Bevölkerung in Deutsche, “Eingeborene” und Ausländer unterschieden. Afrikaner*innen konnten einen Antrag auf Naturalisation (Einbürgerung) stellen. War die Einbürgerung erfolgt, bestand rechtlich kein Unterschied zu anderen Deutschen. Auch waren die Kinder von eingebürgerten Afrikaner*innen Deutscher. Die Einbürgerung war von behördlicher Seite jedoch unerwünscht, das spiegelt sich in den zahlreichen abgelehnten Anträgen wieder.

Mit Ende des 1. Weltkrieges verlor Deutschland seine Kolonien. Dies löste innerhalb des Landes heftige Proteste aus, und die Kolonialbewegung wuchs. Der Versailler Vertrag regelte, dass die Afrikaner*innen mit deutscher Schutzgebietsangehörigkeit, auch wenn sie in Deutschland lebten, automatisch zu Angehörigen der Mandatsstaaten wurden (bspw. Frankreich), d.h. Afrikaner*innen, die in Deutschland lebten, wurden mit einem Schlag zu Ausländer*innen. Aus dem Verlust der rechtlichen Zugehörigkeit ergaben sich erhebliche Härten für ihr Leben.

Nach der NS-Machtergreifung erhärteten sich ihre Lebensumstände weiter, da Afrikaner*innen und Afro-Deutschen die Ausweispapiere entzogen wurden und ausnahmslos durch Staatenlosenausweise ersetzt wurden. Auch Afrikaner*innen, die eingebürgert waren, verloren während der NS-Zeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit und erhielten Staatenlosenausweise. Diese erzwungene Ausbürgerung konnte nach Ende des 2. Weltkrieges nur unter großen Mühen wieder rückgängig gemacht werden, so hat bspw. Erika Diek ihre Staatsangehörigkeit 1947 beantragt, aber erst 1963 bekommen – und auch erst, nachdem sie einen fehlerfreien Aufsatz auf Deutsch eingereicht hatte. Ehemalige deutsche Staatsangehörige wurden wie Ausländer*innen behandelt.

Oguntoye hält fest, dass nach 1884 permanent Afrikaner*innen aus den deutschen Kolonien nach Deutschland einreisten, meist aus beruflichen Gründen oder zum Zwecke einer Ausbildung. In den 1920er-Jahren häuften sich erstmals Anträge von Afrikaner*innen beim RKA mit dem Wunsch, ihnen eine Rückreise zu ermöglichen. Durch die allgemeine Wirtschaftskrise waren viele von ihnen von dauernder Arbeitslosigkeit betroffen; eine Erwerbslosenunterstützung bekamen sie im Gegensatz zu deutschen Staatsbürgern auch nicht. Aufgrund finanzieller Hürden scheiterten jedoch die meisten Rückreiseversuche.

Eine weitere Hürde der NS-Zeit war, dass viele Afro-Deutsche wegen “Rassenschande” verfolgt wurden, wenn sie eine*n weißen Ehepartner*in hatten. Es häufen sich auch Berichte von Zwangssterilisierungen Schwarzer Menschen zur NS-Zeit.

Da in der NS-Planung ein “Mittelafrikanisches Kolonialreich” als wirtschaftlicher Ergänzungsraum für Europa unter deutscher Herrschaft vorhergesehen war, ergaben sich Widersprüche in der Behandlung der in Deutschland lebenden Afrikaner*innen. Denn das Regime hoffte, sie im Sinne der eigenen Kolonialpläne noch einsetzen zu können (zu Propagandazwecken) und nahm daher in gewissem Maße auf ihre Befindlichkeiten Rücksicht. Jedoch wurden Afrikaner*innen von großen Teilen der Bevölkerung aufgrund der von den Nazis proklamierten Rassenideologie heftigst angegangen.

Nach Ende des 2. Weltkrieges berichteten Zeitzeugen, dass die russischen Alliierten den Afrikaner*innen und Afro-Deutschen Freifahrtscheine für die Passage nach Afrika anboten. Sie sagten, dass viele das Angebot wahrgenommen und weggegangen sind. Familien wie die Dieks blieben jedoch. Ein großer Gewinn für unser Land, und ein Grund, warum es im 21. Jahrhundert viele Schwarze Menschen in Deutschland gibt, die auf lange Familiengeschichten im Land zurückblicken können.

Random fact am Rande, den ich sehr faszinieren fand: Laut einer Statistik studierten im Wintersemester 1927/28 32 Afrikaner an Berliner Universitäten und acht Afrikaner an Technischen Hochschulen in Berlin. Ingesamt waren 213 Afrikaner*innen zu dieser Zeit in Berlin gemeldet. Schon krass und übelst nice, wie sehr sich diese Zahlen nur knapp 100 Jahre später vervielfacht haben.
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