Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG).
This month, the German constitution, and with it the Federal Republic of Germany, will be 70 years old, and every German (hopefully) knows the famous first sentence of the Grundgesetz: "Human dignity shall be inviolable."
The basic law was written by the Parliamentary Council representing the eleven states in the Western zone after WW II and came into effect with the signature of the three Western Allies - the law was initially not valid in the Saar Protectorate and the Soviet occupation zone. Today, Saarland is a German state and Germany re-unified, so the Grundgesetz is valid in these areas as well. You can read the whole text here: https://www.gesetze-im-internet.de/en...
it was not the best book, i think it was a bit boring and the love story is non existing and with the character building has the aouthor not suceed and overall BORING. but its still a literary masterpiece.
Das Grundgesetz ist bekanntlich bis zur Ausarbeitung und Annahme einer Verfassung eine Übergangslösung.
Ich wundere mich aber über die gestelzte Juristensprache. Ein Beispiel für unnötig unverständlich ist Art 38 (2): Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Wann tritt die Volljährigkeit ein? Ein Hinweis gibt Art 54 (1): Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
Zum Juristendeutsch gibt es aber knackige Ausnahmen: Bundesrecht bricht Landesrecht. (Art 31) oder: Die Todesstrafe ist abgeschafft. (Art 102).
Offenbar gilt die alte Rechtschreibung, aber ab und zu schleicht sich auch ein neues dass ein. Oder wird neue Rechtschreibung nur benutzt, wenn ein vorhandener Absatz inhaltlich geändert wurde? Zumindest wird nicht gegendert. Und auch Flüchtlinge zum Beispiel heißen Flüchtlinge.
Und inhaltlich? Art 3 (2): Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Jedoch sagt Art 12a (1) (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Ein offensichtlicher Widerspruch. Nicht, dass ich glaube der erste zu sein, dem das auffällt.
Wenn du willst Deutschland's Politik verstehen, na dann du solltest sichi des lesen und nicht n Politiklehrbuch... es ist ja einfacher, die Pflicht von Bundespräsident Steinmeier mit der Grundgesetz für die BRD zu verstehen.
Das Grundgesetz – Ein starres Korsett für eine dynamische Realität? Das Grundgesetz (GG), unter dem ich seit 1978 in Dankbarkeit und Freiheit leben darf, ist zweifellos das Fundament der Bundesrepublik Deutschland – ein Dokument von historischer Würde und institutioneller Klugheit. Es hat Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechte in einer Weise garantiert, die in der deutschen Geschichte beispiellos ist. Und doch offenbart sich bei einer philosophisch tiefergehenden Betrachtung, dass seine Stärke zugleich sein Schatten ist: Es ist ein Werk der Ordnung in einer Welt, die vom Wandel lebt. Wendet man – im Sinne Platons – den Blick der Politeia auf das Grundgesetz, so treten zwei Grundmängel hervor, die seine Vollkommenheit im Reich der Idee unmöglich machen. Paradoxerweise sind es genau jene Eigenschaften, die wir als seine größten Tugenden preisen: seine Allgemeingültigkeit und seine Beständigkeit.
1. Die Tyrannei der Allgemeingültigkeit Der erste Mangel liegt im Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit. Das Grundgesetz spricht in der Sprache der Prinzipien: Artikel 3 – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Artikel 5 – „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Doch das Leben kennt keine Allgemeinheit, sondern nur den Einzelfall, das Besondere, das Unwiederholbare. Wo das Gesetz Gleichheit verlangt, herrscht in der Wirklichkeit Differenz; wo das Gesetz Ordnung stiftet, erzeugt das Leben Ambiguität. Diese Diskrepanz zwischen der reinen Form des Gesetzes und der gelebten Wirklichkeit nannte Kant „die Urteilskraft“ – jenes Vermögen, das zwischen Regel und Erfahrung vermittelt. Im Alltag übernehmen Gerichte diese Aufgabe. Doch kein Urteil kann die Kluft ganz schließen: Das Leben bleibt zu reich, um vollständig in Paragraphen zu passen.
2. Die Illusion der Überzeitlichkeit Der zweite Mangel ist subtiler – und gefährlicher. Er liegt im Glauben an die Dauer, an die Überzeitlichkeit des einmal gesetzten Rechts. Das Grundgesetz von 1949 war Antwort auf eine Katastrophe, aber auch Produkt eines bestimmten Moments in der Geschichte. Jede Verfassung ist die geronnene Angst ihrer Entstehungszeit – und deshalb immer zugleich Schutz und Gefängnis. Die Welt jedoch wandelt sich schneller, als Gesetze altern dürfen: Digitalisierung, Klimakrise, künstliche Intelligenz, neue Machtkonstellationen. Ein Gesetz, das auf Ewigkeit zielt, riskiert, zur Ruine im Strom der Zeit zu werden. Selbst wenn es in seiner Entstehung „exakt“ war, wird es durch die Bewegung der Welt „anachronistisch“.
3. Symptome der Starrheit: Strukturen im Widerspruch zur Bewegung Diese beiden Grundprobleme – die Starrheit gegenüber dem Individuellen und die Starrheit gegenüber dem Wandel – erscheinen in konkreten institutionellen Formen: Das plebiszitäre Defizit und die Dominanz der Parteien (Art. 21 GG): Das Grundgesetz ist radikal repräsentativ. Die Partei ersetzt den Bürger. Hier zeigt sich die „Tyrannei der Allgemeingültigkeit“: das Abstrakte verdrängt das Konkrete, das Kollektiv ersetzt die Stimme des Einzelnen. Die Demokratie wird zum Ritual der Zustimmung statt zum Raum der Mitgestaltung. Fehlende Amtszeitbegrenzung: Auch Macht erstarrt, wenn sie nicht rhythmisch gebrochen wird. Popper nannte Demokratie die Möglichkeit, Regierende ohne Blutvergießen loszuwerden – doch das Grundgesetz erlaubt ihre Verfestigung durch Gewohnheit. Wo Macht zu lange währt, wird sie zur Institution, und Institutionen vergessen, wozu sie einst geschaffen wurden. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3): Sie ist die kristallinste Form des Statischen. Indem sie bestimmte Prinzipien für unabänderlich erklärt, erhebt sie eine Generation zur Normgeberin aller folgenden. Aus radikaldemokratischer Sicht ist dies ein metaphysischer Widerspruch: das Volk bindet sich selbst, indem es seine Freiheit verabsolutiert. Das Legitimitätsdefizit (Art. 146 GG) und das Souveränitätsparadox: Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht – ein Übergang, der nie endete. 1990 entschied man sich gegen den Akt der Selbstbestimmung durch das Volk, zugunsten einer pragmatischen Vereinigung per Beitritt. Damit blieb der Ursprung unvollendet. Die deutsche Demokratie ist bis heute eine ohne mythischen Gründungsakt – rational, aber wurzellos. Und doch ist auch die Souveränitätsfrage heute anders zu stellen: In einer Welt der Supermächte ist nationale Autarkie eine Illusion. Souveränität ist keine Besitzurkunde, sondern ein Verhältnis – und wer sie teilt, verliert sie nicht, sondern vergrößert ihren Wirkungsraum.
Fazit Das Grundgesetz ist ein Werk von großer Weisheit – stabil, gerecht, maßvoll. Aber seine Würde liegt in der Vergangenheit, seine Herausforderung in der Zukunft. Es war das richtige Gesetz für eine Nachkriegsordnung, nicht notwendigerweise für eine Nachdigitalordnung. Es opfert individuelle Gerechtigkeit zugunsten von Berechenbarkeit und Flexibilität zugunsten institutioneller Sicherheit. Die Urteilskraft der Justiz bleibt der ewige Versuch, den Fluss des Lebens in die Form des Rechts zu gießen. Das Grundgesetz genügt seinem eigenen Ideal von Gerechtigkeit nicht – weil kein Gesetz das je kann. Aber wer seine Mängel erkennt, ehrt es mehr als jener, der es sakralisiert. Schlussgedanke Gesamtnote: 2,5 Denn jedes Gesetz bleibt dem Geist nach hinter dem Leben zurück – es ist der Versuch, Bewegung in Form zu zwingen. Doch Verfassungen sterben nicht an ihren Feinden, sondern an der Unfähigkeit, sich selbst neu zu denken. Das Grundgesetz glaubt, es sei aus Stein gemeißelt – dabei steht es, wie alles Menschliche, nur im Wind der Zeit. Kein Gesetz betritt zweimal denselben Staat, und doch glauben die Bürger, der Fluss sei still. Seine Stärke liegt im Konsens, seine Schwäche darin, dass der Konsens keine Sprache für den Wandel kennt.
Artikel 21 [Gesetzliche Strafen] (3) Alle gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Artikel 33 [Leistungs- und bedarfsgerechter Lohn, Lohngleichheit von Mann und Frau] Das Arbeitsentgelt muß der Leistung entsprechen und zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Unterhaltungsberechtigten ausreichen. Die Frau und der Jugendliche haben für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung Anspruch auf gleichen Lohn. Das Arbeitsentgelt für die in der Arbeitszeit fallenden Feiertage wird weiter gezahlt.
Artikel 96 [Immunität der Abgeordneten] Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß das Mitglied bei Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
Artikel 150 [Unabänderlichkeit der demokratischen, republikanisch-parlamentarischen Staatsform, Diktaturverbot] (1) Keinerlei Verfassungsänderung darf die demokratischen Grundgedanken der Verfassung und die republikanisch-parlamentarische Staatsform antasten. Die Errichtung einer Diktatur, in welcher Form auch immer, ist verboten. (2) Hiergegen verstoßende Gesetzesanträge gelangen nicht zur Abstimmung, gleichwohl beschlossene Gesetze nicht zur Ausfertigung. Trotzdem verkündete Gesetze sind nicht zu befolgen. (3) Auch dieser Artikel selbst kann nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein.
2. GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Artikel 1 [Menschenwürde, unmittelbare Geltung der Grundrechte] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 11 [Freizügigkeit] (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von SEUCHENGEFAHR, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Jedoch finde ich es etwas unpassend, dass an einigen Stellen von der freiheitlich demokratischen Grundordnung gesprochen wurde, ohne dass diese jemals klar definiert wurde, sodass dies vom BVerfG geurteilt werden musste. Hier hätten die Schreiber dieses Buches sich klarer ausdrücken sollen.
Außerdem hätte man nie Art. 20 (4) zu Art. 20 hinzufügen sollen, sondern irgendwo anders oder alternativ Art. 79 (3) anpassen müssen, weil so das geschriebene Wort nicht der Rechtsprechung entspricht.
Nettes Gimmick ist, dass man Art. 23 "Beitrittsartikel", welcher die Widervereinigung Deutschlands regelt, erfüllt und anschließend ersetzt hat durch einen Artikel zur Vereinigung Europas.
Des weiteren ist Art. 20a ganz nice, nur blöd dass man ihn scheinbar einfach ignorieren kann und nicht genug gegen den Klimawandel getan wird. Das finde ich furchtbar schade.
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crazy buch!! wird eines meiner lieblingsbücher werden was die story interessanter aber auch schwieriger zu verstehen gemacht hat, ist das fehlen einiger Artikel wegen Streichung sonnst wirklich schöne, einfache schreibweise auch süß, dass es einen song für die fans gibt, welcher gleich auf der rückseite geschrieben ist
Auf jedenfall weiter zu empfehlen. Kommt ja manchmal vor, dass man ganz spontan den Nachbarn anzeigen muss, weil deren Pflanzen über deren Grundstück hinauswachsen.