Im Sommersemester 1933 las Fritz Schulz (1879-1957) an der Universitat Berlin uber "Prinzipien des romischen Rechts". Die Vorlesung war eine Kampfansage an die soeben errichtete nationalsozialistische Terrorherrschaft. Mit ausserordentlichem Mut und dem ihm eigenen Enthusiasmus handelte Schulz von den Elementen der Rechtsordnung, die abzuschaffen die Diktatur soeben angetreten Gesetz und Recht, Freiheit, Humanitat, Treue und Sicherheit. Nach dem Sommersemester 1933 wurde Schulz gehindert, weiter Vorlesungen zu halten. Im Jahre 1934 brachte Duncker & Humblot die inzwischen zu einem Buch ausgearbeiteten Vorlesungen heraus. Ohne Abstriche an der historisch-kritischen Methode moderner Philologie zu machen - und ohne Rucksicht auch auf Fachgrenzen zur Sozial- oder Kulturgeschichte - geht es Schulz darum, das Grundsatzliche, das dem romischen Recht seine bleibende Bedeutung sichert, herauszuarbeiten. Zum nationalsozialistischen Programm gehorte die Absage an die romische Tradition. Hier kam nun der Nachweis, dass das romische Recht im Gegenteil einen unverlierbaren Bestandteil der europaischen Rechtskultur darstellt. Eine englische Ubersetzung erschien 1936. Als Schulz sich 1939 zur Emigration gezwungen sah, erleichterte die gute Aufnahme dieses Buches den Wechsel nach Oxford. Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte eine italienische Ubersetzung von Arangio-Ruiz erscheinen (1946). Eine spanische Ubersetzung folgte 1990, eine japanische Ubersetzung ist in Vorbereitung.