Behördenverhalten
Obwohl ein bestimmtes Verhalten durch gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist, hält man sich teilweise nicht daran.
So fallen Entscheidungen gegenüber hilfesuchenden Menschen oder beeinträchtigten (behinderten) Mitarbeitern und Ehrenamtlern oft zu deren Lasten aus, obschon eine andere Entscheidung in diesem Fall gedsetzlich vorgeschrieben ist, die aber für den Entscheider unangenehm sein könnte.
So fallen Entscheidungen gegenüber hilfesuchenden Menschen oder beeinträchtigten (behinderten) Mitarbeitern und Ehrenamtlern oft zu deren Lasten aus, obschon eine andere Entscheidung in diesem Fall gedsetzlich vorgeschrieben ist, die aber für den Entscheider unangenehm sein könnte.
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